Grundlagenermittlung
Um diese Frage gewissenhaft beantworten zu können, wurden die Baukosten ermittelt. Hierzu war eine d e t a i l l i e r t e "Grundlagenermittlung" erforderlich.
Die genehmigte Eingabeplanung mit Baugenehmigungsbescheid vom 04. Mai 2011 des Landratsamtes Lichtenfels liegt ohne Bauzwang vor. Somit kann auch zu späteren Zeitpunkt gebaut werden. Hier sind natürlich entsprechendeVerjährungsfristen und die Einhaltung etwaiger Genehmigungen zu beachten.
Folgende Gutachten und Bescheide liegen bereits vor:
- Der Tragfähigkeitsnachweis.
- Das g e p r ü f t e Brandschutzgutachten mit Fluchtwegekonzept.
- Das Baugrundgutachten mit durchgeführten Baugrundaufschlüssen.
- Das bauphysikalische Gutachten nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2009).
- Es liegt ein seriöses Generalunternehmerangebot über den schlüsselfertigen Gesamtumbau vom Turm mit Pumpenhaus zur Wohnanlage von einer aus dem Landkreis Lichtenfels stammenden Baufirma vor. Somit steht ein Unternehmen bereit, das qualifiziert ist, das Projekt fertigzustellen.
Die Prüfstatik sollte kurz vor Baubeginn beauftragt werden und ist derzeit nicht Bestandteil dieses Angebotes.
Selbstredend steht es dem Investor frei auch ein anderes Unternehmen zu beauftragen.
Alternativ steht ein Lichtenfelser Architekturbüro zur Verfügung, dass mit der Abwicklung von Großprojekten und dem Bau im Denkmalschutz erfahren ist und sowohl Bauleitung als auch einzelne Gewerke, falls dies vom Kunden gewünscht, ausschreiben kann.
Abschreibung (AfA) nach dem Einkommenssteuergesetz:
Der Lichtenfelser Wasserturm mit Pumpengebäude ist als I N D U S T R I E -D E N K M A L beim Landesamt für Denkmalpflege gelistet. Hieraus ergeben sich für einen Investor b e s o n d e r e Abschreibungsmöglichkeiten nach dem Einkommenssteuergesetz. Bei der hier geplanten Wohnanlage ist über den Zeitraum von 12 Jahren eine Abschreibung aller anfallenden Baukosten - bis zu 100% möglich.
Lediglich das Grundstück selbst, die Außenanlagen sowie die Carports fallen nicht in die erhöhte Abschreibung für Denkmäler. Dies wurde vom zuständigen Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege/Außenstelle Seehof, dem Hauptkonservator Dr. Kahle, zugesagt. Die hierzu schriftliche Bestätigung bzw. der Bescheid soll in Kürze vorliegen.
In jedem Fall sollte der Investor eine rechtlich vorgesehene, steuerlich verbindliche kostenpflichtige Vorauskunft beim Finanzamt beantragen.
Ihr Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer unterstützt sie hierbei sicher gerne.
Das die Sanierung dieses außergewöhnlichen und bedeutenden Bauwerks teurer ist, als ein Standartneubau liegt auf der Hand. Dennoch rechnet sich diese Investition. Einerseits besteht die Möglichkeit, diese Premium Wohnanlage selbst mitzugestalten, zudem lockt eine lukrative Steuerersparnis.
Voraussetzung ist natürlich, dass beim Käufer eine entsprechende Steuerpflichtigkeit vorliegt, um diese Abschreibung auch sinnvoll nutzen zu können.
Zuschussmöglichkeit
Die Oberfrankenstiftung bezuschusst den sogenannten "denkmalpflegerischen Mehraufwand" für Bauwerke von überregionaler Bedeutung. Für das für Oberfranken bedeutende Bauprojekt "Lichtenfelser Wasserturm" wurde eine Bezuschussung in Höhe bis zu 500.000.-€ in Aussicht gestellt.
Vermietbarkeit
Da nur sieben exklusive Wohnungen in diesem weit über die Landkreisgrenzen Lichtenfels bekannten Bauwerk entstehen, wird dieses eindrucksvolle Gebäude auch Liebhaber aus anderen Städten anziehen.
Die Städte Bamberg und Coburg beispielsweise liegen von Lichtenfels nur wenige Fahrminuten entfernt. Ebenso liegt die Universitätsstadt Erlangen in zeitnah erreichbarer Nähe.
Derzeit investiert der Freistaat Bayern ca. 113 Millionen € in ein neues „grünes“ Kreiskrankenhaus Lichtenfels, das erste seiner Art. Die Vorarbeiten haben mit dem Bau des Parkhauses bereits begonnen.
Diese Standortfaktoren, in Kombination mit der Besonderheit des Bauwerkes, lassen höhere Mieteinnahmen als ortsüblich erwarten.